14 Arbeitnehmer der Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH unterlagen nun letztinstanzlich vor dem Bundesarbeitsgericht. Sie wollten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat des Unternehmens bei der Wahl 2011 direkt wählen. Da der Hauptwahlvorstand des Reifenherstellers damals aber 444 Leiharbeiter mit zur Belegschaft zählte, die damit insgesamt 8.341 Arbeitnehmer umfasste, sollte es statt der direkten Wahl eine Delegiertenwahl geben; die Schwelle für ein solches indirektes Wahlverfahren liegt bei 8.000 Mitarbeitern.
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